Prioritäten statt Formalitäten
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies das BAMF an, die Abschiebung eines Afghanen rückgängig zu machen.
Damit hat das Verwaltungsgericht sowohl dem betroffenen Afghanen als auch der Justiz einen Bärendienst erwiesen. Der junge Mann wird nicht etwa nach Deutschland zurückgeholt, weil seine Klage erfolgreich war, sondern weil das Klageverfahren noch nicht beendet war. Natürlich müssen laufende Verfahren abgewartet werden aber in diesem Einzelfall wäre es sinnvoller gewesen, erst den Klageanspruch zu prüfen, bevor man den Mann zurückholt. Fakt ist, er kam aus Bulgarien, das wahrscheinlich auch für ihn zuständig war. Wird dies nun festgestellt werden, wird der junge Mann abermals abgeschoben, nachdem man ihm Hoffnungen gemacht hat. Das Ergebnis sind horrende Kosten und eine weitere Belastung für die Verwaltungsgerichte, die schon am Limit arbeiten.
Nur Menschen, die tatsächlich ein Bleiberecht haben, sollen in unser Land kommen. Allen anderen sollten wir keine falschen Anreize senden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
UNRWA: Kein Geld für Terroruntersützer!
Die Vereinten Nationen betreiben mit dem UNRWA...
Koalition verweigert TAURUS-Lieferung an die Ukraine
Die schärfsten Kritiker des zögerlichen Kurses...
Ein wirkungsloses „Rückführungsverbesserungsgesetz“ & neue Fluchtanreize
Deutschland ist überfordert. 330.000 irreguläre...
Bauernproteste: Ampel duckt sich weg und bleibt stur
Die Plenardebatte am Donnerstag hat es gezeigt:...
EINE POLITIK, DER MAN WIEDER VERTRAUEN KANN
Deutschland ist ein starkes Land, aber dieses...
Haushalt 2024: Hintertür für neue Schulden
In der allerletzten Sitzungswoche des Jahres hat...
Zwei Jahre Ampel: fatale Bilanz
Deutschland befindet sich in schwierigen Zeiten....
Begrenzung der Migration: Die Ampel meint es nicht ernst
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der...
BVerfG: Wahlrechtänderung der GroKo verfassungskonform
Am vergangenen Mittwoch hat das...