Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Beschlagnahmungen gefährden Aufnahmebereitschaft
Hamburg und Berlin wollen Flüchtlinge in...
Gemeinsame Taten statt Vorwürfe
Es ist nun Zeit in einer gemeinsamen...
Keine Akzeptanz von Gewalt in Asylbewerberheimen
Nach mehreren gewalttätigen Auseinandersetzungen...
zu Gast bei Michel Friedman
Eine Million Flüchtlinge sollen in diesem Jahr...
Länder sind jetzt in der Pflicht
Beim Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am...
Bundestagsanhörung zu Gesetzentwürfen assistierter Suizid
Die Experten-Anhörung zu den vier...
Öffentliche Experten-Anhörung
Am 23. September 2015 findet die öffentliche...
Konsens nicht um jeden Preis
Gegen den Widerstand von Ungarn, Rumänien,...
Schnelle und gerechte Verteilung von Asylsuchenden
Durch den ersten Wartebereich für 5.000...








