Stalkern Einhalt gebieten

13. Juli 2016 | Innen und Recht

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesjustizminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen beschlossen. Der Stalking-Paragraph in seiner aktuellen Fassung gewährleistet keinen ausreichenden Opferschutz. Viele Täter werden nicht bestraft, da das Opfer durch die Nachstellung in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt sein muss. Dieses Kriterium ist objektiv kaum überprüfbar. Jährlich zehntausenden Anzeigen stehen deshalb nur einige hundert Verurteilungen gegenüber.

Das bayerische Justizministerium hatte bereits in den Jahren 2012, 2014 und 2015 konkrete Reformvorschläge vorgelegt. Ich begrüße es deshalb sehr, dass nun endlich der Entwurf zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom Bundeskabinett beschlossen wird. Zukünftig hängt die Strafbarkeit nicht mehr von der Reaktion des Opfers ab, sondern davon, ob die Handlungen des Täters geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Ein Täter wird in Zukunft nicht mehr davon profitieren, dass ein Opfer sich oft unter psychischen Belastungen dazu zwingt, sein Leben zumindest äußerlich unbeeindruckt weiter zu leben.

Konsequent ist auch die Streichung des Stalkings aus dem Katalog der Privatklagedelikte. Es ist ein starkes Signal an die Opfer, dass sie künftig nicht befürchten müssen, von der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen zu werden.

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