Visafreiheit ist kein Handelsgut

4. Mai 2016 | Innen und Recht

Die Empfehlung der EU-Kommission steht richtigerweise unter dem Vorbehalt, dass die Türkei alle 72 notwendigen Bedingungen erfüllt. Die Türkei hat es also in der Hand, die Voraussetzungen für die gewünschte Visaliberalisierung zu schaffen. Die Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise ist dabei kein Ersatz für die noch nicht umgesetzten Punkte. Das muss auch bei Drohungen der Türkei, ansonsten das Abkommen aufzukündigen, gelten.

Europa darf seine Rechtsordnung nicht zu Verhandlungen frei geben. Die Fortschritte der Türkei, um die Bedingungen für die Visaliberalisierung zu erfüllen, zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg für Europa und die Türkei sind. Falsche Zugeständnisse wären ein fataler Rückschritt.

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