Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

27. Juni 2018 | Innen und Recht

Die Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird sehr emotional geführt -zu Recht, denn es geht um nicht weniger als das Leben.

Um sich eine abschließende Meinung bilden zu können, sollte man aber nicht nur die emotionale, sondern auch die Faktenlage ansehen:

Das Werbeverbot zielt nicht darauf ab, betroffene Frauen einzuschränken oder ihnen benötigte Informationen vorzuenthalten. Jede Frau kann sich bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und viel wichtiger im vertraulichen Gespräch mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin und dem Beratungsgespräch über alle Möglichkeiten informieren. Im Gespräch ist eine neutrale staatliche Informationsplattform, die weitere Informationen bereithalten wird. Dafür brauchen wir aber keine Gesetzesänderung.

Betroffen vom Werbeverbot sind nicht die Frauen, sondern die Ärzte, die keine Werbung machen dürfen. Es ist übrigens noch nie ein Arzt verurteilt worden, weil er auf seiner Internetseite lediglich angegeben hat, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Frauen sollen objektive Informationen erhalten. Das funktioniert am besten, wenn diese Informationen nicht von demjenigen kommen, der damit Geld verdient.

Im Jahr 2017 wurden 101 209 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 2,5 %. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 792 131 Kinder geboren. Das bedeutet ca. jedes achte Kind wird nicht geboren.

Ich verkenne nicht, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, sich in einer Notlage befinden. Sie müssen jede mögliche Unterstützung erhalten. Gerade deswegen sollten sie primär Hilfe im persönlichen Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt und dem vorgesehenen Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Die gesamte Systematik der §§ 218 ff StGB ist nicht dazu gedacht, Frauen einzuschränken, sondern es geht um den verfassungsrechtlich gewährleisteten und notwendigen Schutz des ungeborenen Lebens, der für mich weitaus schwerer wiegt als das Interesse von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Das ungeborene Kind hat keine eigene Stimme und zu seinem Schutz nur ein Beratungsgespräch.

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