Freiheit muss aktiv verteidigt werden

20. Juli 2017 | Innen und Recht

Bayern führt als erstes Bundesland die elektronische Fußfessel für Gefährder ein. Der Bayerische Landtag hat die dafür notwendige Anpassung des Polizeiaufgabengesetzes gestern beschlossen. 

Uns liegt daran, dass andere Bundesländer sich ebenfalls anschließen und uns im präventiven Kampf gegen gefährliche Extremisten unterstützen. Es geht hier nicht darum, die Freiheit der Bürger zu beschneiden, sondern sie durch die Einschränkung weniger Gefährder zu garantieren. Nur wer weitsichtig den Extremisten im Vorfeld den Wind aus den Segeln nimmt und sie rechtzeitig aus dem Verkehr zieht, zeigt, dass er aktiv an unserem Rechtsstaat teilnimmt. Freiheit muss aktiv verteidigt werden.

Aufgrund der Neuregelung im Polizeiaufgabengesetz kann die Polizei künftig bei Personen, von denen eine „drohende Gefahr“ für die innere Sicherheit ausgehen könnte, die elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen. Bei schweren Verdachtsfällen erlaubt das Gesetz eine unbegrenzte Präventivhaft, die allerdings alle drei Monate richterlich überprüft werden muss.

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