Herausforderungen für die Nürnberger Bildungspolitik im Fokus
In der vergangenen Woche fand die 8. Bildungskonferenz der Stadt Nürnberg statt. Sie stand unter dem Thema „Bildung für Neuzugewanderte in Nürnberg“. Ein Anlass, sich kritisch mit den bildungspolitischen Entwicklungen und Rahmenbedingungen in meinem Wahlkreis auseinanderzusetzen.
In einem Forum wurden die Herausforderungen für die berufliche Bildung im Raum Nürnberg vertieft behandelt. Es zeigte sich, dass die Ausweitung des sog. Nürnberger Modells auf alle Berufsschulen ein Erfolg ist. Auf diese Weise können ganzheitliche Angebote für die Integration ins Berufsleben gemacht werden (z.B. Potenzialanalysen, Wertevermittlung und Landeskunde, Berufsorientierung). Bei dem Nürnberger Modell handelt es sich um ein bildungs- und sozialpolitisches Maßnahmenbündel der Stadt Nürnberg, um Jugendlichen ihren individuellen Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu erleichtern. Mehr darüber können Sie unter diesem Link erfahren.
Ferner stellte eine Fachreferentin des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dem Nürnberger „Think Tank“ der Bundesagentur für Arbeit, die Ergebnisse einer Studie zum Umgang der deutschen Ausländerbehörden mit sog. undokumentierten Jugendlichen vor. Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels und die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt ist jedoch, dass ein Ausländer die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse erbringen kann. Deshalb gibt es nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz auch eine eindeutige Pflicht für Ausländer, die über keine Reisepässe oder ähnliche Ausweisdokumente verfügen, bei der Klärung ihrer Identität mitzuwirken. Die Rechtsgrundlagen hierfür wurden im Oktober 2015 aufgrund des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes überarbeitet. Die Befunde der Studie legten offen, dass sich die Verwaltungspraxis, also die Umsetzung der rechtlichen Regelungen, im Bundesgebiet deutlich voneinander unterscheidet. Dies kann daran fest gemacht werden, dass Ausländerbehörden unterschiedliche Maßstäbe in der Definition von „Mitwirkungsleistungen“ anlegen. Manche Behörden interpretieren bereits das Erscheinen zu einem Gesprächstermin oder andere erfolgreich gelungene Interaktionen als Mitwirkung. Andere bestehen auf dem Nachweis einer direkten Handlung zur Beschaffung von Dokumenten und setzen den Prozess der Arbeitsmarktintegration nicht fort, bis diese Hürde nicht überwunden wurde.
Diese Befunde belegen das Phänomen, dass die gesetzgeberischen Veränderungen im Asyl- und Ausländerrecht seit dem Jahr 2008 regional sehr unterschiedlich umgesetzt werden. Die Verwaltungen mancher, insbesondere rot-grün regierter, Bundesländer nutzen bestehende Ermessensspielräume in Vorgaben aus der Bundespolitik, die die Länder zu einer restriktiveren Handhabung im Vollzug auffordern, zum Teil offenbar sehr großzügig aus. Sicherlich sind auf diesem Gebiet noch weitere Untersuchungen nötig. Klar ist, dass wir diese Entwicklungen kritisch verfolgen und möglichen Fehlsteuerungen von vornherein entgegenwirken müssen.
In einem weiteren Forum beschäftigte man sich mit der Frage, wie Integration gelingen kann, ihre Vorteile und Hindernisse bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen durch die einheimische Bevölkerung. Hierbei stellten sich Organisatoren mehrere integrative Projekte und Vereine vor, sprachen über ihre Motivation ein solches Programm zu unterstützen, ihre bisherigen Erfolge, sowie über die Schwierigkeiten beim Aufbau ihrer jeweiligen Vereine oder Projekte. Im Mittelpunkt stand allerdings der Vortrag eines Innsbrucker Professors. Er sprach über die Schwierigkeiten von Integration, von der Herausforderung für viele Migranten ein neues Leben in einer für sie fremden Kultur zu beginnen und den Möglichkeiten und positiven Effekten, die durch Zuwanderung entstehen können. Einige seiner Thesen sind sicherlich interessant und können bei der Lösung von manchen integrationsbedingten Problemen helfen. Sobald man allerdings anfängt Parallelgesellschaften durch einen vermeintlichen Perspektivwechsel als „neue urbane Räume“ zu bezeichnen und sie damit nicht nur toleriert, sondern beginnt sie zu akzeptieren, macht man einen Fehler, der die Gesellschaft weiter spaltet und mehr Bürger in die Fänge von Radikalen und Populisten treibt.
Insgesamt ist es jedoch lobenswert, dass die Stadt Nürnberg und viele zivilgesellschaftliche Akteure auf dem Gebiet der Alltagsbildung für Flüchtlinge aktiv sind. Eine Projektgruppe des Sozialreferates war im 1. und 2. Quartal 2016 sehr aktiv: In rund 40 Unterkünften wurden auf Veranstaltungen ca. 600 Flüchtlinge erreicht. Die Erfahrungsberichte zeigen, dass die zu Anfang oftmals hoch gesteckten Ansprüche an Integrationsleistungen nicht in dieser Geschwindigkeit zu realisieren sind. Darüber hinaus kommt es noch nicht so häufig wie es vielleicht wünschenswert wäre zu integrationsfördernden Alltagskontakten von Flüchtlingen mit der einheimischen Bevölkerung. Die Projektgruppe hat ihre Erfahrungen hier in einem Arbeitsbericht ausführlich zusammengefasst.
In der Gesamtschau wird also das deutlich, was die CSU schon lange betont: Integration ist eine ressourcenintensive Aufgabe. Die Ressourcen für ihre erfolgreiche Bewältigung sind jedoch begrenzt. Daher bestehen wir bundespolitisch auch weiterhin auf effektiven Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung auf ein Maß, das unsere Gesellschaft nicht überfordert und somit auch den zugewanderten Menschen gerecht wird.
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