Mit Online-Durchsuchung Strafverfolgung auf der Höhe der Zeit

22. Juni 2017 | Innen und Recht

Über Online-Durchsuchung und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung entscheidet heute der Deutsche Bundestag. Die Ermittlungsbehörden erhalten damit wichtige neue Ermittlungsinstrumente für ihren Werkzeugkasten.  

CDU und CSU stellen jetzt sicher, dass Kriminelle und Terroristen für die Planung und Ausführung von Verbrechen nicht weiterhin verschlüsselte Kurznachrichtendienste nutzen können, während unseren Ermittlungsbehörden die Hände gebunden sind. Mit der heute vom Bundestag zu beschließenden StPO-Reform stellen wir unsere Strafverfolgungsbehörden zeitgemäß auf. Bereits heute dürfen SMS und Telefongespräche überwacht werden. Es ist nur folgerichtig, wenn wir unseren Ermittlern bei bestimmten Straftaten erlauben, künftig auch die Kommunikation über Kurznachrichtendienste wie beispielsweise WhatsApp zu überwachen. Das muss direkt vor der Verschlüsselung passieren.

Mit den heutigen Gesetzesänderungen schafft die Union außerdem die Voraussetzungen für die sogenannte Online-Durchsuchung. Damit können die Strafverfolger beispielsweise die Nutzung eines fremden PC überwachen und dort gespeicherte Daten ohne Wissen des Betroffenen aufzeichnen.

Zugleich stellt der Gesetzgeber sowohl bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung als auch bei der Online-Durchsuchung hohe strafprozessuale Hürden wie den Richtervorbehalt auf, um den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten. So ermöglichen wir effiziente Strafverfolgung auf der Höhe der Zeit und zu unser aller Sicherheit.

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