Musterfeststellungsklage
Mit der Musterfeststellungsklage plant die Große Koalition die Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche Art und Weise geschädigt worden ist, wird so eine effektive Rechtsdurchsetzung möglich und verhindert, dass die Rechtsdurchsetzung an hohen Beweis- und Prozesskosten und ungewissem Verfahrensausgang scheitert. Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild darf dabei aber nicht entstehen.
CDU und CSU wollen deshalb sicherstellen, dass nur besonders qualifizierte Verbraucherschutzorganisationen exklusiv mit der Klagebefugnis beauftragt werden, um Missbrauch zu verhindern. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, damit insbesondere etwaige Ansprüche aus dem Kauf von Diesel-Fahrzeugen im Jahr 2015 nicht Ende 2018 verjähren.
Auch die Durchsetzung kleiner Streuschäden, wie z.B. die Entschädigung für Flugverspätungen, wollen wir verbessern.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Umfassende Entlastung von Bürgern und Unternehmen
Am gestrigen Donnerstag haben wir mit dem...
Ausschreitungen in Gießen
Am Mittwoch haben wir in einer Aktuellen Stunde...
Bundeshaushalt 2026: Was steckt drin?
Heute haben wir den Haushalt 2026 beschlossen....
Koalitionsausschuss entlastet die Wirtschaft
Beim gestrigen Koalitionsausschuss haben sich...
Einigung für modernen Wehrdienst
Genau am Tag des 70. Geburtstags der Bundeswehr...
Wir bekämpfen Schwarzarbeit
Schwarzarbeit raubt ehrlichen Betrieben die...
Entlastungskabinett
Am Mittwoch gab es eine wichtige Premiere: Eine...
Weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Menschen in der Pflege
Vorschriften, Doppelprüfungen,...
Entlastung für Gaskunden
Der Bundestag hat die Gaskundinnen und -kunden...








