Rückführungen nach Syrien prüfen
Es ist verantwortbar, Syrer wieder in ihre Heimat zurückzuführen, wenn die Sicherheitslage in Syrien es zulässt. Schon heute kehren Syrer freiwillig in ihr Heimatland zurück.
Rückführungen nach Syrien sind nicht per se, etwa aufgrund einer landesweit hohen Gefährdungslage, ausgeschlossen. Eine neue Bewertung der Lagebeurteilung wird entscheiden, ob Rückführungen möglich sein werden. Dies gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder.
Ich begrüße daher den Vorschlag der Unionsinnenminister, den Abschiebestopp für Syrer zunächst nur bis Ende Juni 2018 zu verlängern. Der bisherige Abschiebestopp nach Syrien ist bereits Ende September 2017 ausgelaufen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Klagerecht für Umweltverbände wird gestrafft
Mit dem Abschluss des...
Konsequente Vorfahrt für Infrastrukturprojekte
Am heutigen Freitag haben wir das sogenannte...
Die zentralen Vorschläge der Rentenkommission
Diese Woche hat die Rentenkommission einstimmig...
Große Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung
Ein wesentlicher Baustein unserer Reformagenda...
Kein Aufenthaltsrecht durch Scheinvaterschaften
Mit der abschließenden Lesung zum Gesetz zur...
Entlastung für den Luftverkehr
Diese Woche haben wir im Plenum abschließend die...
Wir machen den Führerschein bezahlbar!
Der Führerschein darf kein Luxus sein! Die...
Apotheken zukunftssicher aufstellen
Am heutigen Freitag beschließt der Bundestag das...
Einführung der elektronischen Fußfessel
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes setzen...








