Spät und zu wenig gegen Wohnungseinbrüche
Bereits im Januar 2015 forderte die CSU bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth die wirksamere Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen durch Aufnahme in den Katalog der „schweren Straftaten“ in § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung. Seit dem Spätsommer fordert die Union den Einbruch als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis einzustufen. Justizminister Maas kündigt nun zwar endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf an, bleibt aber mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten deutlich hinter Unionsforderungen zurück. Er berücksichtigt nicht ausreichend, dass Einbrecherbanden nicht nur materiellen Schaden bei den Betroffenen anrichten. Viele Opfer fühlen sich nach einem Einbruch in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Wir müssen strikter gegen solche Delikte vorgehen. Zusätzlich muss bereits der einfache Wohnungseinbruchsdiebstahl in die Vorschriften zur Telefonüberwachung aufgenommen werden, um bisher nicht erkannte Strukturen aufzudecken und neue Ermittlungsansätze zu schaffen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Entlastung für den Luftverkehr
Diese Woche haben wir im Plenum abschließend die...
Wir machen den Führerschein bezahlbar!
Der Führerschein darf kein Luxus sein! Die...
Apotheken zukunftssicher aufstellen
Am heutigen Freitag beschließt der Bundestag das...
Einführung der elektronischen Fußfessel
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes setzen...
Kriminalstatistik: die Politikwende wirkt
Anfang der Woche haben Bundesinnenminister...
Antisemitismus auf der Berlinale
Nach den antisemitischen Äußerungen und...
Besucher aus Franken im Bundestag – Was interessiert die Gäste am meisten?
Nürnberger Nachrichten, 12. Februar , Seite 9...
Neue Grundsicherung statt Bürgergeld
Mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur...
Entschärfung des Lieferkettengesetzes
In erster Lesung haben wir uns diese Woche mit...








