
Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
SPD überstrapaziert Kapazitäten
Obwohl die Aufnahme und Integration der...
Rechtssicherheit für Syndikusanwälte wird hergestellt
In der kommenden Woche wird der Gesetzentwurf...
Sachleistungen für Flüchtlinge
Als ob die Blockade des Asylpaketes II, das...
SPD muss Blockadehaltung beenden
Die Verabschiedung des zweiten Asylpaketes...
Bund unterstützt Bürger beim Schutz vor Wohnungseinbrüchen
Am heutigen Donnerstag startet die Kreditanstalt...
Deutschlandfunk-Interview
Lesen Sie hier die Kernaussagen aus dem...
Wir sind nicht machtlos gegen den Terror
In der Sendung zu den Attentaten von Paris...
Mehr Geld zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
In der heutigen Bereinigungssitzung zur...
Interview im Deutschlandfunk zum Familiennachzug
In der Diskussion um eine Begrenzung des...