Allgemeinheit vor Gewalt- und Sexualstraftätern schützen

23. Juni 2017 | Innen und Recht

Auf Initiative der CSU hat die Justizministerkonferenz diese Woche ein klares Signal für mehr Sicherheit gegenüber gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern gesetzt. Wenn es um hochgefährliche und psychisch gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter geht, hat der Schutz der Allgemeinheit oberste Priorität. Deshalb ist es ist sehr zu begrüßen, dass sich die Justizministerinnen und Justizminister einem entsprechenden Vorschlag aus Bayern angeschlossen haben. Täter, deren Gefährlichkeit erst nach dem Strafurteil erkennbar wird, müssen auch nachträglich in Therapie untergebracht werden können. Hierfür muss jetzt schnell eine gesetzliche Regelung kommen.

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