Es war ein Einzelfall, der wachrüttelte!

31. Mai 2017 | Innen und Recht

Die interne Überprüfung von Asylentscheidungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in vielen Fällen Mängel festgestellt. Das BAMF hat mit dem kürzlich verabschiedeten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht nunmehr auch die Erlaubnis erhalten, die Handys von Asylsuchenden mit ungeklärter Identität überprüfen zu dürfen.

Uns hat der Fall Franco A. aufgerüttelt. Dieser Einzelfall hat gezeigt, dass in nahezu jedem Bearbeitungsschritt Fehler gemacht wurden. Es war eine verhängnisvolle Mischung aus krimineller Energie und fehlerhaften Entscheidungen, die es dem Bundeswehroffizier Franco A. ermöglichte, als syrischer Flüchtling anerkannt zu werden. Von den Bearbeitern ist jedoch keiner mehr in seinem Amt.

Für uns sind die Lehren entscheidend, die wir aus dem Fall ziehen: Und das muss sein: 1. eine schnellstmögliche Handydatenauswertung aller betroffener Asylbewerber. Und 2.: ein Vorziehen der Widerrufsprüfung auch vor dem Ablauf der Dreijahresfrist. Es geht um 80 – 100 000 vornehmlich männlicher Asylbewerber aus den zehn wichtigsten Herkunftsländern. Wir müssen rückwirkend jeden positiven Bescheid prüfen. Egal ob es sich um persönliche Gründe für den Widerruf handelt oder um geopolitische.

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