Die Strategie der Ampel, politische Gräben mit beliebigen Milliardenausgaben aus Vorratsschulden zuzuschütten, um gleichzeitig zu behaupten, man halte die Schuldengrenze ein, ist verfassungswidrig. Die Schuldenbremse zwingt die Politik richtigerweise zu politischen Schwerpunkten. Die Umgehung über Illegale Schuldenkonstrukte hat zu enden.

Diese einfachen Feststellungen sind bei zentralen Figuren der Ampel-Koalition noch immer nicht angekommen. Für den Haushalt 2024 gibt es keinen Plan B, kein haushalterisches Konzept und schlimmer noch: Statt sich endlich Gedanken zu machen, wie die Rekordsteuereinnahmen sinnvoller, effektiver und nachhaltiger ausgegeben werden können, verwenden Grüne und SPD alle Energie darauf, die Deutschen davon zu überzeugen, warum die Schuldenbremse weg muss. Statt sich endlich an die Regeln zu halten, wollen die Parteien mit pathetisch und/oder aggressiv vorgetragenen Scheinargumenten die Regeln einfach ändern.

Die Klagen über fehlende Möglichkeiten für „Zukunftsinvestitionen“ sollen davon ablenken, dass sich die Ampel bei den konsumtiven Ausgaben, die keinerlei nachhaltigen Mehrwert generieren, schlicht übernommen hat. Fakt ist: In 2023 ist es unter Einhaltung der Schuldenbremse möglich, legal über 40 Milliarden Euro neue Schulden zu machen. In 2024 ist es unter Einhaltung der Schuldenbremse möglich, legal über 20 Milliarden Euro neue Schulden zu machen. Doch die Ampel will mit diesem Geld einfach nicht zurechtkommen.

Deutschland braucht kein Heizungsgesetz, das Staat und Bürger Milliarden kostet. Es braucht keine 5.000 neuen Sachbearbeiter-Stellen, um die Kindergrundsicherung auszubezahlen. Und es braucht kein Bürgergeld, das die Menschen in die Sozialhilfe treibt und nicht in Arbeit integriert. Als konstruktive Opposition werden wir uns selbstverständlich an einem nachhaltigen Weg aus dieser Lage beteiligen, aber die politische Bringschuld in dieser Situation bleibt nun dort, wo sie hingehört: bei der Bundesregierung. Sie ist nun gefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie ein verfassungskonformer Bundeshaushalt 2024 gestaltet werden kann.

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