Am vergangenen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht mit überdeutlicher Klarheit entschieden: Die Wahlrechtsreform und die Änderungen der Großen Koalition in der letzten Legislatur ist in allen Punkten für verfassungsgemäß. Das bedeutet: Unser Wahlrecht hat nicht nur den Deutschen Bundestag vor dem Anwachsen bewahrt, sondern ist in seiner Bestimmtheit, Unmittelbarkeit und der Gleichheit verfassungskonform. Diese Reform wurde als Reförmchen verspottet und Horrorszenarien von einem Bundestag mit 1.000 und mehr Abgeordneten wurden gezeichnet. Tatsächlich hat die Reform gewirkt und eine deutliche Dämpfungswirkung gezeigt.

In der zweiten Stufe hätte sie für eine weitere Reduzierung gesorgt, aber das wollte die Ampel nicht. Die zweistufige Reform sah vor, dass durch eine moderate Reduzierung der Wahlkreise eine Reduzierung möglicher Überhangmandate einhergeht. Ausgleichslose Überhangmandate sollten dafür sorgen, dass der Bundestag weiter nah beim Wähler vor Ort bleibt und gleichzeitig ein weiteres Anwachsen des Bundestages verhindert wird. Gegen die Reform klagten Abgeordnete der Grünen, FDP und Linke.

Die Karlsruher Richter haben in ihrem Urteil nun insbesondere die Stärkung des Elementes der personalisierten Verhältniswahl und die Bedeutung der Wahlkreise für unser Wahlsystem hervorgehoben. Gerade die Inkaufnahme von bis zu drei Überhangmandaten, die nicht ausgeglichen werden, stärkt das Vertrauen ins Wahlsystem und das Vertrauen der Bürger auf ihre Stimmabgabe. Dabei sieht das Gericht in Fortführung seiner Rechtsprechung ausgleichslose Überhandmandate sogar bis zur Hälfte einer Fraktion für angebracht an. Dass ein solches Vorhaben komplex und im Hinblick auf die zu lösenden Fragen nur schwer verständlich ist, begründet das Gericht sehr eindringlich und sieht dabei die Normenklarheit als gegeben an. Das abweichende Votum lässt hingegen offen, wie man in leicht verständlicher Sprache für jedermann nachvollziehbar allen Anforderungen gerecht werden könnte.

Den Bürgern dieses Landes wird mit dem heutigen Urteil jedenfalls mehr Sicherheit und Vertrauen ins Wahlsystem gegeben, als dies die derzeit beklagte Ampelkonstruktion könnte. Über diesen Reformversuch der aktuellen Koalition, der die Direktwahlkreise, das Rückgrat der Demokratie, entwertet, steht das Urteil der Verfassungsrichter noch aus.

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