Integration wird belohnt

14. April 2016 | Innen und Recht

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich auf ein Integrationsgesetz verständigt. Mit den Beschlüssen sind wir wieder einen entscheidenden Schritt weitergekommen, um den Herausforderungen des Flüchtlingszustroms zu begegnen. Für Einheimische und Schutzsuchende gleichermaßen.

Die früheren Rufe nach einem Einwanderungsgesetz haben immer übersehen, dass es genug legale Wege in unser Land gibt, aber bei der Integration so vieler Menschen stärkere Anstrengungen notwendig sind. Deswegen wurde es höchste Zeit für ein Integrationsgesetz, das nicht nur Integration fordert und auch belohnt, sondern auch Konsequenzen für Integrationsverweigerer bereithält. Denn Integration ist keine Option, sie ist ein Gebot.

Ich begrüße es außerordentlich, dass unsere Forderungen nun umgesetzt werden: Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis wird nur erteilt, wenn anerkannte Flüchtlinge die Leistung erbracht haben, sich in unser Land zu integrieren.

Entgegen aller anderslautenden Behauptungen ist die geplante Wohnsitzzuweisung integrationsfördernd. Eine flächendeckende Verteilung ist der beste Weg, das Leben in Deutschland kennen zu lernen und dauerhafte Kontakte zu knüpfen. Gleichzeitig wird die Entstehung von sozialen Brennpunkten vermieden. Das geplante Integrationsgesetz soll bei der Klausurtagung der Regierung am 24. Mai 2016 in Merseburg beschlossen werden.

 

 

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