Sicherer Maghreb – Schnellerer Schutz für wirklich Schutzbedürftige

26. November 2018 | Innen und Recht

Die Maghrebstaaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.

Die Anerkennungsquote für Menschen aus diesen Ländern beträgt im Schnitt unter zwei Prozent. Trotzdem verursachen sie aus oft nicht asylrelevanten Motiven Bund, Ländern und Kommunen erhebliche Verfahrenskosten. Im Jahr 2017 wurden 15 000 Asylverfahren von Angehörigen aus diesen vier Ländern durchgeführt. Die Anerkennungsquote (Asylgewährung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) lag für Georgien bei 0,6 Prozent, für Algerien bei 2,0 Prozent, für Marokko bei 4,1 Prozent und für Tunesien bei 2,7 Prozent.

Tatsächlich Schutzbedürftige müssen deswegen auf ihr Recht länger warten. Das wollen wir ändern. 

Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Stichtagsregelung für die Fortsetzung einer bereits begonnenen Berufsausbildung oder eines bestehenden erlaubten Beschäftigungsverhältnisses für Asylbewerber und Geduldete aus diesen Staaten.

In einer heute durchgeführten öffentlichen Anhörung begrüßte die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen den Gesetzentwurf.

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