Was ändert sich durch geplante Bundesteilhabegesetz?
„Nicht gegen den Fehler, sondern für das Fehlende“ – ein Zitat von Paul Moore, das auf einer Inschrift in den Räumen der integrativen Kindertagesstätte „Bärenstark“ im Tillypark im Nürnberger Westen zu lesen war. Hier werden Kinder mit und ohne Behinderung in gemeinsamen Gruppen betreut. Die Einstellung der Gesellschaft von morgen zu schaffen, dies sehen die Verantwortlichen hier als ihre Hauptaufgabe – die Mentalität zur Teilhabe herausbilden. Und dieser lange, schwierige Prozess setzt schon bei der Geburt an.
Hintergrund meines Besuches dieser Einrichtung, die von der Diakonie Neuendettelsau und der Lebenshilfe Nürnberg betrieben wird, war das für den Frühsommer 2016 erwartete Bundesteilhabegesetz. Es ist fest im Koalitionsvertrag verankert und sieht einen „Systemwechsel“ vor: Leistungen für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Das neue Teilhaberecht wird insgesamt eine Stärkung von Selbstbestimmung, individueller Lebensplanung und persönlicher Entfaltung vor. Wie dies in der Praxis aussehen soll, darüber habe ich mich im Gespräch mit der Einrichtungsleitung und dem Direktor der Diakonie Neuendettelsau informiert.
So wie die Kinder in der Kita Bärenstark unter Berücksichtigung ihres persönlichen Entwicklungsstandes und unterschiedlicher Fähigkeiten und Interessen individuell und ganzheitlich gefördert werden, so unterschiedlich muss auch die bundesweite Erbringung von Leistungen im Bereich der Inklusion ausgestaltet sein. Die angestrebte Personenzentrierung des neuen Gesetzes muss sich vor allem ganz am Anfang, bei der Feststellung des individuellen Bedarfes, bemerkbar machen. Wir als Gesetzgeber müssen die Zuwendungsintensität und die Förderinstrumente an der Entwicklung der Individuen auszurichten – die Einzelbiografien sozusagen immer ein Stück weit mit vorauszudenken, um für den nächsten Lebensabschnitt gewappnet zu sein.
In Bayern erhalten zurzeit ca. 100.000 Behinderte Eingliederungshilfe. Sie alle – und die Einrichtungen, die sich ihrer annehmen – werden von den vielfältigen Änderungen betroffen sein. Daher werden auch die Kommunen vom Bund entlastet, um 5 Mrd. jährlich. Sozialpolitik mag oftmals sehr technisch anmuten, und wenn es schließlich darum geht, die Feinheiten unserer Sozialgesetzbücher neu zu justieren, ist sie es auch. Doch vergessen wir bei alledem nicht: Es handelt sich hier um eine historische Chance für Menschen mit Behinderung. Wir sollten sie nutzen.
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