Der Bundestag hat die Gaskundinnen und -kunden in Deutschland von der Gasspeicherumlage befreit. Mit der diese Woche beschlossenen Gesetzesänderung übernimmt der Bund bis zum Jahresende die Kosten von derzeit rund 3,4 Milliarden Euro. Das bedeutet eine Entlastung aller Gaskunden, private Haushalte und Unternehmen.
Die Entlastung für einen Vier-Personen-Haushalt beträgt je nach Verbrauch zwischen ca. 30 bis 60 Euro im Jahr. Und auch beim Strom ist mit einer Entlastung zu rechnen, weil Gaskraftwerke durch die niedrigeren Gaspreise günstigeren Strom produzieren könnten. Außerdem könnten sich die Strompreise am Markt reduzieren, weil sich diese nach den teuersten Energien ausrichten ‒ das ist oft Gas. Deshalb sind für einen durchschnittlichen Haushalt mit zusätzlichen Entlastungen in Höhe von ungefähr 100 Euro zu rechnen.
Im Sinne unseres Industriestandortes und des Klimaschutzes verabschieden wir ein novelliertes Kohlendioxid-Speicherungsgesetz. Mit CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) kann CO₂ abgeschieden werden, bevor es in die Atmosphäre gelangt. Diese Verfahren sind insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen von großer Bedeutung – etwa in der Zement-, Kalk- und Chemieindustrie, aber künftig auch für moderne Gaskraftwerke, die in das CO₂-Management einbezogen werden können. Wir verbessern den Rechtsrahmen umfassend. So schaffen wir Planungssicherheit, beschleunigen Genehmigungen und stärken den Industriestandort Deutschland.
Das ist ein technologiepolitischer Quantensprung – und ein Erfolg der Union: Wir haben uns seit Jahren für CCS/CCU stark gemacht, für Technologieoffenheit statt Ideologie, und dafür, dass Bürokratieabbau und Beschleunigung Vorrang vor neuen Auflagen bekommen.