In erster Lesung haben wir uns diese Woche mit dem sogenannten „Lieferkettensorgfaltspflichtenänderungsgesetz“ befasst. Es geht dabei vor allem um die Entlastung von Unternehmen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entfällt zunächst die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und ein Verstoß gegen die fortgeltenden Sorgfaltspflichten wird nur noch bei schweren Verstößen sanktioniert. Mit diesen Erleichterungen stärken wir die deutsche Wirtschaft.
Auch der Vollzug des Gesetzes wird nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages ausgestaltet: Die zuständigen Ressorts weisen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Kontrollbehörde an, den Unternehmen alle ausstehenden Berichte zu erlassen, in der Prüfung noch stärker als bisher auf Dialog mit den Unternehmen zu setzen und in laufenden wie auch in künftigen Fällen Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags zu verhängen, d. h. bei fehlenden Abhilfemaßnahmen. In allen übrigen (laufenden und künftigen) Fällen soll das BAFA ab sofort von Bußgeldern absehen.
Das Gesetz berücksichtigt noch nicht die am Ende letzten Jahres in einem „Omnibusverfahren“ beschlossene Europäische Lieferkettenrichtlinie, die insbesondere durch eine Verschiebung und Verengung des Anwendungsbereichs die Pflichten für die Wirtschaft weiter deutlich entschärft, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Sie ist nun zügig in deutsches Recht zu überführen.