Mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung Neuen Grundsicherung sind wir diese Woche einen wichtigen Schritt gegangen, um unseren Sozialstaat zukunftsfest zu machen. Im Kern sorgt der jetzt eingebrachte Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit: Gerechtigkeit für all diejenigen, die hart arbeiten und mit ihren Steuern und Beiträgen den Sozialstaat finanzieren und ihn überhaupt erst möglich machen. Gerechtigkeit für all jene, die alles daransetzen, wieder in Beschäftigung zu kommen. Und Gerechtigkeit für diejenigen, die Hilfe benötigen und dafür unsere volle Unterstützung und Solidarität erhalten.
Drei Punkte sind dabei für uns zentral:
- Rückkehr zum Prinzip des Förderns und Forderns: Wir machen es denen schwer, die nicht mitwirken wollen. Wer arbeiten kann, aber Termine wiederholt verstreichen lässt oder zumutbare Arbeit nicht annimmt, wird künftig keine Leistungen mehr erhalten. Damit stellen wir sicher, dass jeder seinen Beitrag zu unserer Solidargemeinschaft leistet. Und gleichzeitig stellen wir sicher, dass es nicht die Falschen trifft.
- Wiedereinführung Vermittlungsvorrang: Mit der Rückkehr zum Vermittlungsvorrang wollen wir Arbeitssuchende so schnell wie möglich wieder in Arbeit bringen. Ein verbindliches Beratungsgespräch zu Beginn ist ein wichtiger Schritt, um schnell zu klären, welche Wege in Arbeit realistisch sind. Das stärkt die Eigenverantwortung und verhindert, dass Menschen dauerhaft in Arbeitsmarktmaßnahmen feststecken. Es ist aber genauso wichtig, dass wir zielgerichtet fördern: Gerade bei jungen Menschen etwa ist es richtig, den Fokus auf Ausbildung oder Qualifizierung zu legen.
- Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch: Wir machen unser Sozialsystem resilienter und gehen gegen Missbrauch vor. Insbesondere Schwarzarbeit ist zu einem der größten Einfallstore beim Missbrauch von Sozialleistungen geworden. Dafür verantwortlich sind nicht nur diejenigen, die schwarz arbeiten, sondern auch diejenigen, die Schwarzarbeit ermöglichen. Deshalb müssen künftig Arbeitgeber, die Personen illegal beschäftigen, in vollem Umfang auch für Leistungen haften, die der illegal Beschäftigte zu Unrecht erhalten hat. Kurzum: Wer betrügt, muss zahlen. Weitere Maßnahmen gegen Missbrauch bringen wir in den nächsten Monaten auf den Weg.
Mit der Reform der Grundsicherung gehen wir einen wichtigen Schritt nach vorne. Klar ist aber auch, dass in diesem Jahr weitere große Reformschritte folgen müssen.