Am gestrigen Donnerstag haben wir mit dem Abschluss des Steueränderungsgesetzes 2025 zentrale Wahlversprechen zur weiteren Entlastung von Bürgern und Unternehmen ab 1. Januar 2026 umgesetzt.

Konkret: Die Entfernungspauschale wird auf künftig 38 Cent ab dem ersten Kilometer für alle Steuerpflichtigen angehoben. Ebenfalls wird der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent dauerhaft gesenkt. Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements erhöhen wir u. a. die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Zur Stärkung von Verbrauchern und Automobilwirtschaft verlängern wir mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden. Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31. Dezember 2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben.

Mit den Beschlüssen gehen wir den Weg, Menschen und Betriebe spürbar zu entlasten, konsequent fort. Wir kommen gerade denjenigen entgegen, die jeden Tag aufstehen und dazu beitragen, unser Land voranzubringen – seien es die Arbeitnehmer, die lange Wege zur Arbeit haben oder die Ehrenamtlichen, die sich darüber hinaus für die Gesellschaft einbringen und Menschen zusammenbringen.

Allein die Entlastungen im Rahmen des Steueränderungsgesetzes erreichen schon im kommenden Jahr ein Volumen von insgesamt knapp fünf Milliarden Euro.

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