In der aktuellen Berichterstattung wird aufgrund von Studien des ifo-Instituts und des Instituts der deutschen Wirtschaft der Vorwurf erhoben, dass erhebliche Teile der zusätzlichen Kreditermächtigungen aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zweckentfremdet und ein „Verschiebebahnhof“ zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen stattfinden würde. Diese Vorwürfe sind in dieser Form nicht haltbar.
Zum Hintergrund: Wir haben mit den im März 2025 verabschiedeten Reformen der Finanzverfassung die Möglichkeiten des Bundes erweitert, dringend notwendige, zusätzliche Investitionen in unsere öffentliche Infrastruktur vornehmen zu können.
Dazu wurde ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) eingerichtet, das Investitionen von 500 Mrd. Euro über die nächsten 12 Jahre vorsieht. Davon gehen 100 Mrd. an den Klima- und Transformationsfond und 100 Mrd. Euro an die Länder. Die verbleibenden 300 Mrd. Euro sind für Investitionen, die bisherige Projekte aus dem Kernhaushalt des Bundes ergänzen. Das SVIK ist seit Oktober 2025 in Kraft und kann damit aufgrund des vorherigen Ampel-Bruchs und der vorläufigen Haushaltsführung erst seit wenigen Monaten seine Wirkung entfalten.
Insgesamt wurden bereits im Jahr 2025 deutlich mehr Mittel für Investitionen zur Verfügung gestellt als in 2024: Die investiven Ausgaben des Bundes sind in 2025 um +17 % gegenüber dem Vorjahr gesteigert worden. Dabei lag der Mittelabfluss aus dem SVIK bei 24 Mrd. €. Das hat unsere Erwartungen in dieser kurzen Zeit übertroffen.
Im Jahr 2026 planen wir Rekordinvestitionen von 120 Mrd. €, davon etwa die Hälfte aus dem SVIK. Die Investitionsquote im SVIK liegt dabei planmäßig bei 96,5 %. Darin inbegriffen sind neben den Verkehrsinvestitionen beispielsweise auch die Hightech Agenda, die Mikroelektronik oder die Zuweisungen an den Krankenhaustransformationsfond.
Hinsichtlich des Kriteriums der „Zusätzlichkeit“ muss im Kernhaushalt bei der Haushaltsplanung in jedem Jahr eine Mindest-Investitionsquote von 10% eingehalten werden. Die Investitionen aus dem SVIK gehen dann darüber hinaus, sind somit „zusätzlich“. Die geäußerten Vorwürfe in den Medien sind deshalb isoliert für die 300 Mrd. Euro des Bundes im SVIK haltlos.
Dennoch müssen und werden wir insbesondere als Unionsfraktion einen kritischen Blick auf den Wirtschaftsplan des SVIK behalten und die Ausgaben als Haushaltsgesetzgeber kritisch begleiten. Unser vorrangiges Ziel bleibt, mit dem Sondervermögen die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; nur dann sind diese Schulden tragfähig. Daher müssen die Mittel zwingend für zusätzliche Investitionen verwendet werden, welche Wachstum und Beschäftigung fördern. Wir legen alles daran, die Kreditermächtigungen exakt nach unseren Vereinbarungen einzusetzen.