Wir sind angetreten, um die illegale Migration zu stoppen und unsere Grenzen wirksam zu kontrollieren. Die Grenzkontrollen und die verschiedenen anderen Maßnahmen, die die neue Bundesregierung ergriffen hat, zeigen Wirkung. Die Zahl der Zuwanderer nach Bayern hat sich in diesem Jahr halbiert.
Zwischen dem 8. Mai und dem 1. Juni wurden 2.850 Menschen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen. In 179 Fällen wurde ein Asylgesuch gestellt. 138 dieser Fälle wurden zurückgewiesen, 41 Fälle gehörten zu vulnerablen Gruppen.
Nicht einmal vier Wochen nach Regierungsübernahme haben wir im Bundestag die ersten zwei migrationspolitischen Änderungen des AufenthaltsG beraten.
In § 1 AufenthaltsG, der die Ziele des Aufenthaltsgesetzes festlegt, wird neben der „Steuerung“ nun wieder die „Begrenzung“ von Zuwanderung aufgenommen. Damit ist klar, dass das Aufenthaltsrechts nicht nur der Steuerung, sondern auch der Begrenzung von Zuwanderung dienen soll. Das Wort „Begrenzung“ war von der Vorgängerregierung gestrichen worden. Indem „Begrenzung“ nun wieder aufgenommen wird, soll den Aufnahmekapazitäten des Staates und der Wahrung von Funktionsfähigkeit und Integrationsfähigkeit Rechnung getragen werden.
Der Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Angesichts der Belastungen der Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden und deren Familien hatten die Länder den Bund bereits im Oktober 2023 zu diesem Schritt aufgefordert. Auch 2016 wurde der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Seit 2018 können nach geltendem Recht pro Monat maximal 1000 Visa für den Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt werden. In Härtefällen bleibt der Familiennachzug weiterhin möglich.
Einen vermeintlichen Rückschlag hat unsere Politik laut den Medien durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin erhalten. Es hatte die Zurückweisung von drei Somaliern im Eilverfahren als rechtswidrig eingestuft. Die Entscheidung des VG Berlin ist zu respektieren, aber nur eine Einzelfallentscheidung, auch wenn Linke und Grüne das gerne anders darstellen. Was in der Berichterstattung oft keine Erwähnung findet, ist dass die Somalier bereits am 2. und am 3. Mai vergeblich versucht hatten nach Deutschland einzureisen, ohne ein Asylgesuch vorzubringen. Erst nachdem sie in Polen von Pro-Asyl Aktivisten beraten worden waren, forderten sie beim dritten Versuch am 9. Mai Asyl. Die Geburtsurkunde, die die Somalierin als Minderjährige ausweist wurde in Kopie nachgereicht und von der Bundespolizei als Fälschung eingestuft. Wir brauchen unsere Kapazitäten für wirklich Schutzbedürfte Menschen, die vor Krieg und Verfolgung zu uns fliehen nicht für Menschen, die mit Hilfe von Aktivisten aus sicheren Nachbarländern zu uns kommen.
Das Fazit nach dieser Woche ist für mich: Unsere Politik zeigt Wirkung und gefällt nicht jedem. Wir wussten, dass das nicht einfach wird, aber unser Innenminister hat den richtigen nicht den sicheren Kurs eingeschlagen. Ich bin sicher, dass Innenminister Dobrindt den erklärten Wählerwillen rechtskonform umsetzen wird – ob das Pro-Asyl gefällt oder nicht.