ZUM JAHRESSENDE SCHAFFT DER BUNDESTAG MIT DEN GESETZEN ZUR JAHRESSTEUER UND ZUM BUNDESHAUSHAILT 2021 DEN FINANZIELLEN AUSBLICK AUF DAS KOMMENDE JAHR.


DAS JAHRESSTEUERGESETZ 2021

Das Jahressteuergesetz 2020 ist fertig verhandelt und kann in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten beschlossen werden. Damit haben wir ein starkes Unterstützungspaket geschnürt – für alle Alleinerziehenden, alle Ehrenamtlichen und alle, die im Home-Office arbeiten. Wir haben bei den Verhandlungen unsere Forderungen unserer Januar-Klausur in Kloster Seeon und unserer Sommerklausur in Berlin durchgesetzt und dem Gesetz unsere klare Handschrift gegeben.

Rund 85 Prozent der finanziellen Wirkung des Jahressteuergesetzes gehen auf Maßnahmen zurück, die zu 100 Prozent von uns als CSU im Deutschen Bundestag eingefordert, vorangetrieben und durchgesetzt wurden. Von der dauerhaften doppelten Entlastung Alleinerziehender bei der Steuer über eine neue steuerliche Home-Office-Pauschale in Höhe von 600 Euro bis zur deutlichen Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiter-pauschale. Das sind gute Nachrichten in fordernden Zeiten für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

 

In #Seeon20 beschlossen, jetzt durchgesetzt:

DAUERHAFTE ENTLASTUNG VON ALLEINERZIEHENDEN KOMMT

Alleinerziehende Mütter und Väter stehen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor vielfältigen Herausforderungen und tragen dabei allein eine doppelte Verantwortung.

Wir haben deshalb in Seeon die dauerhafte Verdopplung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gefordert – jetzt haben wir geliefert. Wir entfristen die Entlastung und erhöhen den Betrag dauerhaft um mehr als das Doppelte von vormals 1.908 auf 4.008 Euro!

 

FÖRDERUNG VON EHRENAMTLICHEN WIRD VERBESSERT

Die Ehrenamtlichen tragen unser Land. Sie engagieren sich in Vereinen, Kirchen, Parteien oder Gewerkschaften. Sie investieren ihre Freizeit in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Wer unserem Land so viel gibt, hat es verdient etwas zurückzubekommen. Deshalb entlasten wir die Ehrenamtlichen indem wir die Übungsleiter-pauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamts-pauschale von 720 Euro auf 840 Euro anheben, genauso wie wir es bei unserer Klausurtagung beschlossen haben.

 

Beim #kickoff20 beschlossen, jetzt durchgesetzt:

HOME-OFFICE-PAUSCHALE WIRD EINGEFÜHRT

Die Arbeit in den eigenen vier Wänden ist ein wichtiger Beitrag, um Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren, Arbeitswege effizienter zu gestalten und Emissionen zu senken. Gerade jetzt ist Home-Office wichtig, um die Pandemie zu kontrollieren und gleichzeitig die Wirtschaft am Laufen zu halten. Deshalb fördern wir das Home-Office für 2020 und 2021 mit einer Home-Office-Pauschale von maximal 600 Euro pro Jahr. Dafür ist kein separater Nachweis eines Arbeitszimmers not-wendig und die Pauschale kann für maximal 120 Tage á 5 Euro pro Tag innerhalb des Werbungkosten-Pauschbetrags von 1.000 Euro geltend gemacht werden.

Was beschließen wir zusätzlich im Jahressteuergesetz?

Erhöhung der Freigrenze für Sachbezüge. Unternehmen können Mitarbeitern bis zu einer Freigrenze Geschenke oder Sachleistungen zukommen lassen, ohne dass die Arbeitnehmer dieses als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Diese Freigrenze erhöhen wir ab dem 1. Januar 2022 von 44 Euro auf 50 Euro pro Monat.

  • Verschärfung des Kampfes gegen Steuerhinterziehung (Cum-Ex). Bei schwerer Steuerhinterziehung wird die rück-wirkende Einziehung von Gewinnen auch aus bereits verjährten Cum-Ex-Geschäften ermöglicht. Zudem wird die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung über die bereits geplanten 12 Jahre nochmal verlängert auf 15 Jahre.
  • Keine Verzinsung bei einem vorläufigen Verlustrücktrag. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz haben wir einen Mechanismus eingeführt, um bei der Steuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2019 bereits vor Abschluss des Jahres 2020 einen vorläufigen Verlustrücktrag berücksichtigen zu können. Das heißt: mehr Liquidität für die Unternehmen. Im Rahmen der Veranlagung 2020 wird der Verlustrücktrag überprüft und bei Differenzen ist der Steuerbescheid für 2019 zu ändern und vom Steuerpflichtigen die zunächst zu niedrig festgesetzte Steuer nachzuzahlen. Wir sorgen jetzt dafür, dass in diesem Fall keine Nachzahlungszinsen entstehen.
  • Steuerfreier Corona-Bonus. Wir sorgen dafür, dass die Auszahlung von Corona-Boni auch noch im ersten Halbjahr 2021 steuerfrei bleibt. Der Steuerfreibetrag von max. 1.500 € bleibt dabei unverändert. Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass im ersten Halbjahr 2021 nochmals 1.500 € steuer- frei ausgezahlt werden könnten, aber es wird der Zeitraum für die Gewährung des Betrages gestreckt.
  • Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Be-triebe. Wir passen das Gesetz zur Begünstigung der Land-wirte bei der Umsatzsteuer an, um das aktuell laufende Klageverfahren mit der Europäischen Kommission einvernehmlich zu beenden. Wir schützen damit unsere Land-wirte und sorgen dafür, dass die Bauern, die weniger als 600.000 Euro Umsatz haben, auch weiterhin vom geringeren Umsatzsteuersatz profitieren. Deshalb verankern wir die 600.000-Euro-Umsatzgrenze europarechtlich konform im Umsatzsteuergesetz und schaffen damit Rechtssicherheit.
  • Investitionsanreize über erhöhte Gewinngrenze. Wer in sein Unternehmen investiert, soll die Kosten auch bis zu einer bestimmten Gewinngrenze vom zu versteuernden Einkommen abziehen können. Diese Gewinngrenze haben wir im parlamentarischen Verfahren bei der Reform der einheitlichen Gewinngrenze für alle Einkunftsarten noch einmal von 150.000 € auf jetzt 200.000 € angehoben. Dadurch profitiert jetzt ein größerer Kreis der kleinen und mittleren Unternehmen, die gerade in Corona-Zeiten besonders herausgefordert sind.

 


DER BUNDESHAUSHALT 2021

Der „Corona-Haushalt“ im Fokus

Der Bundeshaushalt 2021 steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Es wird noch einmal mehr Geld für den Gesundheitsschutz und die umfangreichen Wirtschaftshilfen bereitgestellt: Auf Bitten der Bundesregierung werden die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf vom September um rund 85 Milliarden Euro auf fast 500 Milliarden Euro angehoben.

Hier die Basis-Informationen zum Bundeshaushalt 2021:

  • Nettokreditaufnahme: 179,8 Mrd. Euro (Soll 2020: 217,8 Mrd. Euro)
  • Gesamtausgaben: 498,6 Mrd. Euro (Soll 2020: 508,5 Mrd. Euro)
  • Steuereinnahmen: 292,8 Mrd. Euro (Soll 2020: 264,8 Mrd. Euro
  • Verwaltungseinnahmen: 26,0 Mrd. Euro (Soll 2020: 19,1 Mrd. Euro)
  • Investitionen: 61,9 Mrd. Euro (Soll 2020: 72,8 Mrd. Euro)

 

 

Der Faktencheck

1. Was ist ein Bundeshaushalt?

Der Bundeshaushalt ist zunächst einmal ein Gesetz (Bundeshaushaltsgesetz gemäß Art. 110 Grundgesetz). Die Verhandlungen und die Abstimmungen über den Haushaltsplan gelten als sogenanntes Königsrecht des Parlaments.

 

2. Wie entsteht so ein Haushalt?

In der Haushaltsabteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) fließen alle Informationen zusammen, die für den Haushaltsentwurf und den Finanzplan wichtig sind. Auf der Einnahmeseite ist dies vor allem die Steuerschätzung.

Über die Ausgaben verhandelt das BMF mit den anderen Bundesministerien. Das BMF beschließt zunächst – in Abstimmung mit den Fachministerien – Eckwerte, die die wesentlichen Bereiche des Bundeshaushalts und des Finanzplans umfassen. Diese werden vom Bundeskabinett verabschiedet und bilden die Grundlage für die detaillierte Verteilung der Mittel. Danach beschließt die Bundesregierung Haushaltsentwurf und Finanzplan.

Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts wird dann an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. In den anschließenden parlamentarischen Beratungen können Ansätze verändert werden. Die Haushaltsabteilung des BMF begleitet den Prozess.

Wenn der Bundestag den Haushalt verabschiedet und der Bundespräsident ihn unterschrieben hat, tritt der Bundeshaushalt als Gesetz in Kraft.

 

3. Wann tritt ein Bundeshaushalt in Kraft?

Der Haushalt wird sowohl dem Bundestag als auch dem Bundesrat vorgelegt. Gibt es von Seiten der Länder Einwände, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden, wodurch eine erneute Abstimmung im Bundestag erforderlich wird. Letztlich können diese Einsprüche durch den Bundestag überstimmt werden.

Ein Haushalt wird immer nur für ein Jahr beschlossen. Im Haushalt selbst kann den Ministerien aber erlaubt werden, Verträge für mehrere Jahre abzuschließen, zum Beispiel für Bauvorhaben. Die Erlaubnis ist aber auf eine bestimmte Summe begrenzt.

 

4. Wieviel Schulden darf die Bundesregierung machen?

Wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um die geplanten Ausgaben zu finanzieren, muss der Bund neue Schulden machen. Dabei ist Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz zu beachten, wonach Einnahmen und Ausgaben des Bundes grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Dem wird entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 % des nominalen BIP nicht überschreiten.

 

5. Was ist mit der Schuldenbremse? Kann man die so einfach aushebeln?

Die nach der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme von 15,6 Mrd. Euro wird damit um 164,2 Milliarden Euro überschritten. Dafür ist erneut wie auch 2020 wieder ein Beschluss des Bundestages erforderlich, der gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes eine außergewöhnliche Notsituation feststellt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Angesichts der Schwere der Corona-Pandemie liegt diese Ausnahmesituation zweifelsfrei vor.

Für die außergewöhnlichen Schulden ist ein Tilgungsplan vorgesehen, der eine Rückführung ab 2026 in 17 Jahresschritten vorgibt.

 

6. Wie verteilt sich das Gesamtbudget auf die Ressorts?
  • Auswärtiges Amt: 6,0 Mrd. Euro
  • Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: 18,4 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: 1,0 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Finanzen: 8,7 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: 10,4 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: 7,6 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 164.9 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: 41,1 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Verteidigung: 46,9 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Gesundheit: 35,3 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: 2,6 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 13,1 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: 12,4 Mrd. Euro
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung: 20,8 Mrd. Euro

 

7. Wie wird dieser Haushalt finanziert?

Die Ausgaben und der Einbruch der Steuereinnahmen 2021 lassen sich nur mit einer deutlich höheren Neuverschuldung als im Regierungsentwurf finanzieren. Die Nettokreditaufnahme 2021 wurde so von 96,2 Milliarden Euro im Regierungsentwurf vom September auf nun 179,8 Milliarden Euro angehoben.

 

8. Welche Änderungen haben sich in den vergangenen Wochen im parlamentarischen Verfahren ergeben?

Corona-Hilfen und Corona-Vorsorge

  • Corona-Unternehmenshilfen (Überbrückungshilfen, Novemberhilfe): Erhöhung um 37,5 Mrd. Euro auf 39,5 Mrd. Euro
  • Corona-Vorsorge (Globale Mehrausgabe): Erhöhung um insgesamt 30 Mrd. Euro auf 35 Mrd. Euro
  • KfW-Sonderprogramm 2020 (Erstattung von etwaigen Kreditausfällen der KfW): Aufstockung um 997 Mio. Euro auf 1,4 Mrd. Euro
  • Verlängerung der Corona-Hilfen für Profisportvereine: 200 Mio. Euro
  • Zuschüsse für Behindertenhilfe: 100 Mio. Euro
  • Hilfe für Vorhaltekosten von Bussen: 80 Mio. Euro
  • Kinder- und Jugendhilfe: 100 Mio. Euro
  • Hilfen für Studierende (Zinszuschüsse, studentische Verbände): 200 Mio. Euro

 

Gesundheit

  • Verlängerung von Ausgleichszahlungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz: 2 Mrd. Euro
  • Aufstockung des Zuschusses an den Gesundheitsfonds, u.a. für die vergünstigte Abgabe von FFP2-Masken: 2,65 Mrd. Euro (Zuschuss insgesamt: 22,15 Mrd. Euro)
  • Beschaffung von Impfstoffen: 2,6 Mrd. Euro
  • Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus: Nachveranschlagung von 2,9 Mrd. Euro
  • Nationale Reserve Gesundheitsschutz: 750 Mio.
  • EuroPakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst: 125,8 Mio. Euro

 

Arbeit und Soziales

  • Arbeitsmarkt und Grundsicherung: Aufstockung um 750 Mio. Euro aufgrund neuer Schätzung nach der Herbstprojektion, darunter: Zuschuss an die BA: +250 Mio. Euro (auf 3,35 Mrd. Euro), ALG II: +300 Mio. Euro (auf 23,7 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft: +200 Mio. Euro (auf 11,2 Mrd. Euro)
  • Rentenzuschuss: Aufstockung um 86 Mio. Euro (auf 106,2 Mrd. Euro)

 

Familie, Senioren, Frauen, Jugend

Aufstockung der gesetzlichen Leistungen (Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag) um insgesamt rund 0,75 Mrd. Euro aufgrund neuer Prognosen und Corona-bedingter Maßnahmen

 

Verkehr und digitale Infrastruktur

  • Eigenkapitalstärkung der DB AG: Nachveranschlagung der in 2020 voraussichtlich nicht mehr erfolgenden Zahlung wegen ausstehender beihilferechtlicher Entscheidungen der EU-Kommission: 6 Mrd. Euro, darunter 5 Mrd. Euro Corona-bedingte Schäden und 1 Mrd. Euro Klimaschutzprogramm 2030
  • Autobahn GmbH: 400 Mio. Euro für Planungskosten und IT
  • Bundeswasserstraßen: Aufstockung um 40 Mio. Euro auf 739 Mio. Euro
  • Erhöhung des Stammkapitals der Deutschen Flugsicherung: 300 Mio. Euro
  • Zuschüsse für Flughäfen und kleine Flugplätze: 109 Mio. Euro plus Erhöhung Darlehen um 81,1 Mio. Euro auf 171,6 Mio. Euro

 

Wirtschaft und Energie

  • Umsetzung der Ergebnisse des Automobilgipfels: Aufstockung des Zukunftsfonds um insgesamt 1 Mrd. Euro (50 Mio. Euro bar und 950 Mio. Verpflichtungsermächtigungen)
  •  Förderung infektionsschutzgerechter raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen): Aufstockung um 40 Mio. Euro auf 240 Mio. Euro
  • Covid-19-Programm: Testausstattung und Vorprodukte: +89 Mio. Euro
  • Beschaffung von LNG-Betankungsschiffen: 135 Mio. Euro

 

Landwirtschaft und Ernährung

  • Projekte der nachhaltigen Landwirtschaft: zusätzlich 10 Mio. Euro
  • Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE): Aufstockung um weitere 5 Mio. Euro auf insgesamt 68 Mio. Euro

 

Bildung und Forschung

  • Sicherung von Ausbildungen: 150 Mio. Euro für 2021 und 200 Mio. Euro für 2022
  • Bildungsplattform und Bildungskompetenzzentren: 90 Mio. Euro
  • Neue Fraunhofer-Zentren: 1. Fraunhofer-Zentrum für Biogene Wertschöpfung und Smart Farming, 2. Fraunhofer-Cluster zur Stärkung der Immunforschung, 3. Fraunhofer-Zentrum für Öffentliche Sicherheit
  • Helmholtz-Gesellschaft: Ausbau des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) in Saarbrücken
  • Universitäres Herzzentrum Berlin: 100 Mio. Euro über mehrere Jahre
  • Ausbau der Universitätsmedizinnetzwerke unter Leitung der Charité Berlin: 50 Mio. Euro und 240 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen
  • Forschung und Entwicklung von Therapeutika gegen COVID-19: 10 Mio. Euro und 40 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen

 

Kultur

  • Denkmalschutz-Sonderprogramm X: 70 Mio. Euro
  • Investive Kulturmaßnahmen: Aufstockung um 50,8 Mio. Euro und 388 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen

 

Klimaschutz (Energie- und Klimafonds)

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel: Aufstockung um 10 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro

 

Innere Sicherheit, Bau und Sport

  • Förderprogramm 2020 zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur: Aufstockung um insgesamt 926 Mio. Euro auf 1,08 Mrd. Euro für mehrere Jahre (90 Mio. Euro Baransatz 2021, 995 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen)
  • Stärkung der inneren Sicherheit um weitere 107 Mio. Euro
  • Transporthubschrauber der Bundespolizei: 1,6 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen
  • Fluggast- und Reisegepäckkontrolle: 888 Mio. Verpflichtungsermächtigungen

 

Verteidigung

Beschaffungsvorhaben (insb. Eurofighter und Eurodrohne): 122 Mio. Euro

 

Auswärtiges Amt

  • Aufstockung Humanitäre Hilfe: 170 Mio. Euro auf 2,1 Mrd. Euro
  • Aufstockung Auslandsschulen: 25,1 Mio. Euro
  • Krisenprävention/PREVIEW: 20 Mio. Euro

 

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