Die drei Säulen der Altersvorsorge stehen vor großen Herausforderungen. Das gilt auch für die private Vorsorge. Die Riester-Rente war bisher zu teuer, zu kompliziert und zu wenig renditestark. Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit einem klaren Fokus auf den Kapitalmarkt war lange in der Planung. Nun sind wir zügig in die Umsetzung gegangen und haben die Voraussetzungen geschaffen, dass die Bürger an den Chancen des Kapitalmarktes teilhaben können, um für ihr Alter privat vorzusorgen.
Mit attraktiven staatlichen Förderungen sorgen wir zudem dafür, dass die Macht des Zinseszinses noch stärker zum Tragen und damit der Breite der Gesellschaft zugutekommt. Die Reform tritt bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft. Das Gesetz enthält eine große Zahl an Verbesserungen, insbesondere für Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen, Familien und Selbständige.
Die wesentlichen Inhalte der Reform:
- Erstmalige Aufnahme der Selbständigen in den Kreis der Förderberechtigten: Damit erkennen wir gleichermaßen den immens wichtigen Beitrag an, den diese Menschen jeden Tag für unsere Wirtschaft und Gesellschaft leisten.
- Einführung eines neuen, renditeorientierten Altersvorsorgedepots ohne Garantien und mit großer Produktauswahl: zulässig sind viele Fonds, darunter ETFs, aber auch sogenannte ELTIFs sowie zudem in Euro begebene Staatsanleihen.
- Das Altersvorsorgedepot wird es auch als Standarddepot mit Deckelung der Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr geben. Das Standarddepot soll lediglich zwei sehr einfache Fonds besparen. Das könnten typischerweise je ein Aktien- und ein Rentenfonds sein. Es wird zukünftig auch von einem öffentlichen Träger angebotenen werden können, was die Einstiegshürde gerade für neue Anleger senken soll.
- In der Auszahlungsphase verzichten wir zukünftig auf einen Zwang zur Verrentung, der zwar Sicherheit bietet, aber oft zu enttäuschenden Renten führt. Stattdessen sind fortan zwei Modelle möglich: Eine lebenslange Leibrente, wie sie bei der bisherigen Riester-Rente Standard war, oder ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht, aber keine Teilverrentungs- oder Restverrentungspflicht vorsieht. Dazu wird die Altersgrenze für den Beginn der Auszahlungen auf 65 Jahre angehoben.
- Wir ersetzen die komplizierte Fördersystematik des alten Riester-Systems durch eine simple, beitragsproportionale Förderung. Das bedeutet:
- Gewährung einer staatlichen Grundzulage von 50 Cent für jeden gesparten Euro (bis 360 Euro im Jahr) und 25 Cent (von 361 Euro bis 1800 Euro im Jahr).
- Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind pro Jahr, der bereits ab einem eigenen Sparbeitrag von 25 Euro im Monat erreicht wird: Dabei gibt der Staat zu jedem Euro Eigensparleistung bis 25 Euro monatlich pro Kind einen weiteren Euro dazu.
- Mit der Einführung eines von einem öffentlichen Träger angebotenen Standarddepots legen wir bereits heute einen Grundstein für die Frühstart-Rente, die wir noch dieses Jahr beschließen werden.
Damit haben wir als Union ein weiteres rentenpolitisches Versprechen eingelöst. Wir begegnen so gezielt und effektiv der Sorge vieler Bürger, die sich fragen, ob sie ihren Lebensstandard im Alter halten können.