Mit dem sogenannten KRITIS-Dachgesetz haben wir am gestrigen Donnerstag Schluss mit Flickenteppich und Zuständigkeitschaos beim Schutz unserer kritischen Infrastruktur. Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine Kernaufgabe staatlicher Sicherheitsvorsorge – das KRITIS-Dachgesetz schafft dafür den notwendigen Rahmen. Dadurch verschiebt sich Fokus von reiner Reaktion hin zu Prävention, Resilienz und Verantwortung.
Wir definieren erstmals verbindlich, wer was zu schützen hat – und lassen die Betreiber damit nicht länger im Unklaren. Resiliente Infrastruktur ist kein Nice-to-have, sondern eine Frage nationaler Sicherheit und staatlicher Handlungsfähigkeit. Wir wappnen uns damit gegen terroristische Anschläge – wie zuletzt den linksextremen Anschlag auf das Berliner Stromnetz –, hybride Angriffe sowie andere Bedrohung wie Sturm und Unwetter. Es gilt: Sicherheit steht wieder vor Transparenz. Dieses Gesetz ist kein Allheilmittel, aber ein längst überfälliger erster Schritt, um Deutschland krisenfester zu machen.