Deutschland ist ein starkes und hilfsbereites Land. Um unserer humanitären Verantwortung gegenüber Schutzbedürftigen gerecht zu werden, müssen wirksame Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung von irregulärer Migration getroffen werden – national, europäisch und international.

Aber die von der Ampel versprochene Rückführungsoffensive sieht so aus: 2022 wurden gerade einmal neun Gefährder zurückgeführt, während es im Jahr 2021 noch 22 Personen waren. Auch insgesamt sind die Abschiebezahlen weiter rückläufig. Die aktuelle Situation unserer Kommunen im Hinblick auf gegenwärtig und absehbar fehlende Unterbringungskapazitäten lässt eine Durchsetzung von Ausreisepflichten umso dringlicher erscheinen. Wir haben deshalb die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, die von der Ampel angekündigte Rückführungsoffensive umgehend auf den Weg zu bringen.

Auch müssen die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützt werden. Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur braucht es praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch. Deutschland hat im Jahr 2022 über 1 Million Menschen aufgenommen, die aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Mehr als ein Drittel darunter waren Kinder und Jugendliche. Wenngleich die Solidarität allerorten groß ist, kommen Kommunen und staatliche Institutionen mittlerweile an die Grenzen der Kapazitäten für Unterbringung und soziale Infrastruktur. Um den schnellen Bau von Unterkünften zu ermöglichen, sind § 246 Baugesetzbuch bestimmte Sonderregelungen für den Bau von Unterkünften für Asylantragsteller festgelegt. Mit unserem Antrag fordern wir: Wir müssen jetzt die Verlängerung der Regelungen in § 246 BauGB beschließen, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen. Außerdem müssen die Sonderregelungen auch für den Bau von Kitas, Schulen und Obdachlosenheimen ausgeweitet werden, um zügigen Ausbau der überlasteten sozialen Infrastruktur zu ermöglichen.

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