Am Donnerstag hat der Bundestag erstmalig das sogenannte „Demokratiefördergesetz“ beraten. Damit will die Ampel die Förderlandschaft für die Zivilgesellschaft in Deutschland nachhaltig verändern. Mit dem Gesetz erfolgt eine Festlegung des Staates zur Förderung demokratiebildender Projekte. Wesentliche inhaltliche Regelung lässt der Entwurf jedoch vermissen, ein Großteil der Fördervoraussetzungen wird auf die – zu einem späteren Zeitpunkt allein vom Familienministerium zu erlassenden – Förderrichtlinien nach § 5 des Gesetzes verschoben.

Als Unionsfraktion lehnen wir den Gesetzentwurf aus mehreren Gründen ab. Es fehlt nicht nur die Extremismusklausel, vielmehr entzieht sich der Großteil der Fördervoraussetzungen der demokratischen Kontrolle. Der Entwurf enthält allenfalls Rahmenvoraussetzungen, die genauen Förderbedingungen sollen in den Förderrichtlinien festgelegt werden, die die Bundesregierung intern ausarbeitet. Daher ist zu befürchten, dass auch dieses Gesetz unter dem Vorwand der „Demokratieförderung“ primär der Förderung linksgerichteter Projekte dienen soll. Die FDP trägt diesen Transfer öffentlicher Mittel ins linke Milieu widerstandslos mit – so viel zu ihrem Anspruch, bürgerliches Korrektiv innerhalb der Ampel zu sein.

Hinzukommt die Befürchtung, dass durch die Art der Festlegungen eine institutionelle Förderung durch die Hintertür eintritt, die die komplette bisherige Förderlandschaft in Deutschland in Ungleichgewicht bringt und bestimmte Projekte und Institutionen einseitig bevorteilt.

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